Unsere Ferienwohnung "Himmigucka" liegt im Dachgeschoss (Sichtdachstuhl) und wurde im Landhausstil gemütlich aus Schreinerhand eingerichtet. Mit einer Wohnfläche von ca. 75 m² ist die Wohnung geeignet für bis zu 5 Personen.
• Allergikerwohnung
• gemütliche Sitzecke, Schlafsofa, Kabelfernsehen
• Küche komplett ausgestattet (Spülmaschine, Kaffeemaschine, Backofen, Gefrierfach, Toaster, Wasserkocher)
• 2 separate Schlafzimmer und 2 Bäder
• Ost- und Westbalkon (bei schönem Wetter Morgen- und Abendsonne mit Blick auf die Berge)
Ursula und Hubert Pastötter
Adlgaß 1
83334 Inzell
Telefon: +49 (0)8665-929056 oder 483
E-Mail: pastoetter@fewo-adlgass.de
Unsere Preise pro Übernachtung zzgl. ortsüblicher Kurtaxe:
Ab 01.01.2024
• 2 Personen: 89 EURO
• Jede weitere Person: 15 EURO
• Kinder bis 6 Jahre: 10 EURO
• Aufschlag Kurzaufenthalt 1-5 Tage: 40 EURO
Haustiere können wir leider nicht unterbringen!
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wie bei jeder vertraglichen Geschäftsbeziehung handelt es sich auch beim Anmieten einer Ferienwohnung um einen Vertrag, der von beiden Vertragspartnern eingehalten werden muß. Wir legen bei jedem Abschluß eines solchen "Gastgebervertrages" die allgemein übliche deutsche Hotelordnung des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zugrunde.
Ein kurzer Auszug:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
2b. Die Einsparungen betragen 10% des Übernachtungspreises.
3a. Der Beherbergungsbetrieb ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
3b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 2 errechneten Betrag zu zahlen.
• Alle Gäste sind dazu angehalten den Müll zu trennen.
• Rauchen ist im Interesse der nachfolgenden Gäste nur auf dem Balkon gestattet.
• Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes.
• Alle Ferienwohnungen dürfen nur mit der vereinbarten Zahl von Mietern belegt werden.
• Die Anreise kann ab 16.00 Uhr, die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen.
• Der Mieter hat die Ferienwohnung und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln.
Reiserücktrittsversicherung:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittsversicherung. Diese schützt Sie, wenn Sie die Reise absagen müssen, denn auch schicksalhafte Ereignisse wie Krankheit oder Unfall verpflichten zur Zahlung einer gebuchten Unterkunft.